Wahl-O-Mat-Forscher bedauert die Deaktivierung des beliebten Tools
Nötig geworden ist die Deaktivierung aufgrund einer beim Verwaltungsgericht Köln beantragten einstweiligen Anordnung durch eine zur Europawahl antretende kleinere Partei. Die dem Beschluss zugrundeliegende Argumentation, die gebotene Auswahl von acht Parteien vor der Ergebnisanzeige verstoße gegen das Gleichbehandlungsprinzip der Parteien, kann Prof. Stefan Marschall nicht nachvollziehen. „Alle zur Wahl stehenden Parteien werden im Wahl-O-Mat dargestellt.
