Mehr Professorinnen berufen
„2014 erließ die Landesregierung das neue Hochschulgesetz und führte erstmals für NRW die Gleichstellungsquote nach dem Kaskadenmodell ein. Das bedeutet, dass nicht etwa zur Hälfte Männer und zur Hälfte Frauen berufen werden sollten, sondern dass vielmehr zunächst überprüft wird, wie viele weibliche berufungsfähige Personen es in den einzelnen Fächergruppen deutschlandweit gibt. Sind etwa in der Fächergruppe „Gesellschaft“ bundesweit 36 Prozent aller habilitieren und berufungsfähigen Personen Frauen, so liegt die Quote für die NRW-Universitäten bei eben diesen 36 Prozent.
