Exzellenzcluster CEPLAS nimmt Stellung zur Genomeditierung in der Pflanzenforschung und -züchtung
Anlass für den offenen Brief ist die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes vom 25. Juli 2018, dass Pflanzen, die mit der Genomeditierung („Genschere“, CRISPR/Cas) erzeugt wurden, genauso wie transgene Pflanzen als genetisch veränderte Organismen („GVO“) eingestuft werden müssen. Entsprechend unterliegen sie der europäischen Gesetzgebung zu GVO aus dem Jahr 2001, die unter anderem strenge Vorgaben für die Prüfung und Beantragung vor der Freisetzung von GVO-Pflanzen macht.
