Prof. Dr. Helmut Frister neues Mitglied im Deutschen Ethikrat
Der Rat wird je zu Hälfte auf Vorschlag des Bundestages und der Bundesregierung benannt. Die Mitglieder werden dann vom Bundestagspräsidenten für die Dauer von vier Jahren berufen. Eine Wiederberufung ist einmal möglich. Knapp die Hälfte der bisherigen Mitglieder war turnusmäßig ausgeschieden und musste nachbesetzt werden. Voraussichtlich am 28. Mai wird der neue Ethikrat zu seiner konstituierenden Sitzung zusammenkommen.
