Technologische Entwicklungen, nicht zuletzt Social-Media-Plattformen von US-Tech-Giganten, fordern das Recht heraus. Verfügt es über die Antworten, die schnell genug, international genug und wirksam genug sind? In seiner Keynote bei der bidt-Veranstaltung „Demokratischer Rechtsstaat auf Abruf? Recht und Unsicherheit in der Digitalen Transformation“ griff der Fachanwalt für IT-Recht Chan-jo Jun mehr als 100 Jahre zurück: Der Staatstheoretiker Georg Jellinek habe 1900 mit seiner Erkenntnis von der „normativen Kraft des Faktischen“ aus einer soziologischen und psychologischen Sicht beschrieben, dass der Mensch dazu neige, das als faktisch Erlebte für die Norm zu halten. Das Problem heute sei, dass dieses Faktische im digitalen Raum zunehmend „implementiert“ werde – von denen, die die Regeln setzen, „von den Tech-Bros“, wie Jun zuspitzte. Einfluss entstehe dabei nicht nur über Inhalte, sondern über Besitz- und Machtstrukturen: Tech-Milliardäre könnten sich das Faktische an der Börse kaufen, „nicht um damit Gewinn zu machen, sondern um Einfluss zu haben auf das Faktische“, so Chan-jo Jun bei der Veranstaltung am 17. Dezember in der Bibliothek der Bayerischen Akademie der Wissenschaften.
Mit Bezug auf Professorin Sarah Rachut und ihre Arbeit „Grundrechtsverwirklichung in digitalen Kontexten“ führte Chan-jo Jun aus, wie eine Ordnung dadurch ins Wanken gerate: Nicht mehr der Staat sei prägende Instanz und infolgedessen Unternehmen die Subjekte, die geregelt werden. Vielmehr drehe sich das Verhältnis um: „Im Grunde genommen haben Wirtschaftsunternehmen eine Macht wie sonst nur der Staat.“ Die Folge: Wenn Unternehmen also zum Staat avancierten, würden die Staatsorgane folglich nur noch zu Usern, deren Account man sperren könne, wenn sie sich nicht „richtig“ verhalten.
Videoaufzeichnung der Veranstaltung
Warnung vor der Algorithmus-Rechtfertigungsfalle
Der Würzburger Anwalt ging zudem auf die Rolle der Algorithmen ein. Eine Studie von Anfang 2025 habe gezeigt, dass ein neu aufgesetzter Account, der erstmals in den politischen Bereich eintrete, in seiner Timeline auf der Plattform X zu 64 Prozent Inhalte von oder für die AfD angezeigt bekomme, von der CSU seien es hingegen sieben Prozent. Auf der Plattform TikTok habe der AfD-Anteil sogar bei 78 Prozent gelegen. Das entspreche weder dem Wahlverhalten noch den Anteilen der Inhalte auf der Seite selbst und lasse sich auch nicht durch Interaktionsverhalten erklären. Der Algorithmus dahinter bleibe dabei weitgehend geheim und intransparent. Chan-jo Jun appellierte, nicht in eine Rechtfertigungsfalle zu tappen. Wenn Tech-Fälle vor Gericht verhandelt würden, sei von den Unternehmen immer wieder zu hören: „Das können wir nicht“, „Das kann der Algorithmus nicht, die KI nicht“, „Warum das so passiert, wissen wir auch nicht“. Chan-jo Jun fragte: „Warum eigentlich lassen wir uns diesen Quatsch immer wieder erzählen und wieso fallen die Richter immer wieder darauf herein – dass die Grenze des Faktischen ist, was der Algorithmus kann oder nicht?“ Bevor es Algorithmen gegeben habe, war das Unternehmen schlicht haftbar für sein Erzeugnis. Auch bei einem Unfall drehe sich die Frage nicht nur um das Wie, sondern es werde festgestellt, dass es einen Unfall gegeben hat. „Aber bei Algorithmen tun wir das nicht.“
Diskrepanz zwischen Gesetzen und erlebter Wirklichkeit
Wenn man sich heute frage, was als Faktisches gilt und was als Normatives, zeige sich ein Bruch: Die Gesetze, die Parlamente, die im demokratischen Staat geschaffen wurden, seien nicht mehr selbstverständlich das Normative, das aus dem Faktischen erwachse, „weil die Menschen nicht mehr unsere Werte erleben“. Was als „normal“ empfunden werde, entstehe immer häufiger aus Plattformlogiken und Alltagspraktiken im Netz. Das lasse sich, so Jun, bis in den Schulalltag hinein beobachten. Wenn man Jugendliche auf rechtliche Grenzen im digitalen Raum hinweise, stoße das oft auf Verwunderung. Ihre Orientierungspunkte seien andere: Wann wird ein Beitrag heruntergestuft, wann gibt es eine Verwarnung, wann droht eingeschränkte Sichtbarkeit? Solche Plattformmechanismen würden zum Faktischen, das normativ wirkt.
Vor diesem Hintergrund kritisierte Chan-jo Jun Regulierungen durch den Digital Services Act (DSA) als „Schaufenstergesetze“. Was nützten Gesetze, an die sich niemand hält; was nützten Bußgelder, die niemand zahlt? „Wir laufen immer hinterher mit der Regulierung“, sagte der Medienanwalt, nebenamtlicher Verfassungsrichter am Bayerischen Verfassungsgerichtshof und Träger des Bayerischen Verfassungsordens. Auch die Bereitschaft zu Kompromissen und Abstrichen bei der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) kritisierte er. So „verzwerge“ sich der Staat und sorge dafür, dass das Faktische nichts mehr mit den Gesetzen zu tun habe.
„Es ist unser Auftrag, die Demokratie zu verteidigen. Unser Auftrag als Juristen und Nichtjuristen“, appellierte Chan-jo Jun. Auch die Lösung des Problems habe schon Jellinek benannt: Das Faktische werde nur dann zur Norm, wenn es im Konsens akzeptiert werde. „Unsere Aufgabe ist, das Faktische zu benennen, wenn es im Widerspruch steht zu unseren Werten.“ Das könne jeder auf seine Weise tun, sei es in Wissenschaft, Politik oder vor Gericht.
Podiumsdiskussion: Schadet oder nützt Digitalisierung der Demokratie?
Die anschließende Podiumsdiskussion, moderiert von Anne Paschke, Professorin für Öffentliches Recht, Technikrecht und Recht der Digitalisierung, kreiste um die Leitfrage, ob Digitalisierung der Demokratie schade oder nütze. „Es kommt auf die Ausgestaltung an“, antwortete Professorin Ursula Münch, Direktorin der Akademie für Politische Bildung in Tutzing und Mitglied im bidt-Kuratorium. Münch erinnerte daran, dass digitale Kommunikations- und Beteiligungsmöglichkeiten von der Politikwissenschaft zu Beginn geradezu euphorisch begrüßt wurden. Inzwischen sei der Blick deutlich ernüchterter. Aus Sicht der sozialwissenschaftlichen Forschung liege eine zentrale Herausforderung in den gewachsenen Manipulationsmöglichkeiten der öffentlichen Meinungsbildung. Man müsse davon ausgehen, dass „verzerrende Effekte stattfinden“, die unter Umständen auch Wahlverhalten beeinflussen.
Selbst wenn im Einzelfall schwer vorherzusagen sei, wie genau sich solche Effekte niederschlagen, plädierte Münch dafür, bestehende Mechanismen zu hinterfragen und Plattformlogiken anders auszurichten: Algorithmen müssten so gestaltet werden, dass sie „das Gemäßigte fördern und nicht das Extreme“, nicht ständig Zuspitzung und Negativität. Auch das moderate „Sowohl-als-auch“ müsse bei den Menschen ankommen.
Digitale Instrumente zur Bürgerbeteiligung
Professor Wilfried Bernhardt, Staatssekretär a. D. und Hochschullehrer an der Universität Leipzig, lenkte den Blick auf die digitale Transformation staatlicher Institutionen. Digitalisierung, so seine These, wäre ohnehin gekommen. „Und wenn nicht staatliche Institutionen oder meinetwegen auch die Gerichte, die Parlamente versucht hätten – und teilweise ist das nach meiner Ansicht auch gelungen –, den Einsatz der digitalen Instrumente zu kanalisieren, stünden wir heute ganz schlecht da.“ Digitale Instrumente hätten zumindest dazu beigetragen, dass Demokratie heute weiterhin eine große Chance habe.
Bernhardt hob die Möglichkeiten von Beteiligungsplattformen und Informationsmöglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger hervor. Als Stichworte nannte er Open Data, Open Government und Open Justice. Das Defizit, warum aus den Möglichkeiten nicht immer Nutzen gezogen werde, liege eher in der mangelnden Geschwindigkeit der Umsetzung. Staatliche Institutionen, auch die Justiz, hätten „nicht verstanden“, wie wichtig es sei, mit der Dynamik der Digitalisierung Schritt zu halten. Auch mit Blick auf kriminelle Akteure und angesichts der Bedrohung durch hybride Kriegsführung sei es wichtig, digitale Instrumente zu nutzen.
Vertrauen in Institutionen fördern
Als Ansatz zur Stärkung von Vertrauen nannte Bernhardt „proaktive Information“: Bürgerinnen und Bürger sollten frühzeitig und verständlich informiert werden, bevor überhaupt Rechtfertigungsdruck entstehe. Auch der Open-Data-Grundsatz, wonach Bürgerinnen und Bürger Einsicht in Akten nehmen dürfen, trage dazu bei. Als zweiten zentralen Hebel benannte er „Bildung, Bildung, Bildung“ – von der Grundschule an bis hinein in Ausbildung und Beruf. Zuvor hatte Münch festgestellt, dass der demokratische Verfassungsstaat auf Vertrauen angewiesen sei, dieses aber derzeit erodiere.
Laudatio für Dirk Heckmann
Während der gesamten Veranstaltung wurde deutlich, wie eng das digitale Recht mit Dirk Heckmann, Mitglied im Direktorium des bidt und Professor für Recht und Sicherheit der Digitalisierung an der TU München, verknüpft ist. Mehrere Rednerinnen und Redner bezogen sich auf seine Arbeiten und auf ihre Zusammenarbeit mit ihm. Doktorandinnen stellten ihre Projekte vor, die unter seiner Leitung entstehen.
Anlass der Veranstaltung war ein Sammelband, den Heckmann zu seinem 65. Geburtstag aus 25 Jahren seines Schaffens zusammengestellt hatte. Professorin Anne Paschke präsentierte das Buch in der Bibliothek der Bayerischen Akademie der Wissenschaften: „Recht und Sicherheit der Digitalisierung – Ausgewählte Schriften 2000 bis 2025“, erschienen bei Duncker & Humblot.
In einer per Video zugeschalteten Laudatio würdigte Bundesforschungsministerin Dorothee Bär (CSU), die Heckmann seit Langem aus verschiedenen Arbeitskreisen und Gremien kennt, das Werk. „Damit hast du buchstäblich ein Stück Digitalgeschichte geschrieben“ – nicht im Rückblick, „sondern wie ein üppiger Liveticker zum Nachlesen.“ Heckmann sei ein „hochgeschätzter Ratgeber“, in Bayern, bundesweit und in internationalen Foren; er mache das Recht klarer, die Digitalisierung menschlicher und jede Debatte differenzierter.
Du warst nicht nur der erste Staatsrechtler in Deutschland, der sich so intensiv mit Recht und Digitalisierung befasst hat, ein Visionär am Schreibtisch, du hast auch ganze Lehrbereiche neu geschaffen, du hast Juristen und Informatiker dazu gebracht, dir auf deinen interdisziplinären Pfaden zu folgen.
Dorothee Bär, MdB
Zum Profil
„Protokolle eines Umbruchs“
Im November hatte Heckmann das Bundesverdienstkreuz erhalten für seine Verdienste um das „Recht der Digitalisierung“ und seinen Einsatz für eine verantwortungsvolle digitale Gesellschaft. In seinem Schlusswort bei der Veranstaltung am 17. Dezember stellte Heckmann sowohl für seinen Sammelband als auch die Auszeichnung das Thema in den Vordergrund: „Und so begreife ich das Bundesverdienstkreuz nicht nur als Ehrung meiner Person, sondern als Wertschätzung eines wichtigen und lange Zeit kaum akzeptierten Themas.“ Das vergangene Vierteljahrhundert sei von einer technologischen und rechtlichen Revolution geprägt. Die Texte im Sammelband seien „Protokolle eines Umbruchs“.
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law@bidt: Ass. jur. Fay Carathanassis, Ass. jur. Joanna Klauser, Ass. jur. Carolin Fuߩbidt / Sebastian Nimsdorf
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Laudatio: Dorothee Bär, Bundesministerin für Forschung. ©bidt / Sebastian Nimsdorf
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