Fay Carathanassis bei BR24 über die rechtlichen Möglichkeiten zur Desinformations-Bekämpfung

Die Verbreitung von Desinformation im Internet, insbesondere durch KI-generierte Inhalte, stellt eine zunehmende Herausforderung dar. Gerade auch im Zuge der Bundestagswahl haben russische Kampagnen massenhaft KI-generierte Propaganda und Desinformation auf sozialen Netzwerken verbreitet. Die Urheber verstecken sich dabei oft in einem undurchsichtigen Netzwerk, was es schwierig macht, sie zur Verantwortung zu ziehen und die Inhalte nachhaltig zu entfernen.

In dem #Faktenfuchs-Beitrag „KI-generiert und gesteuert: Prorussische Kampagnen vor der Wahl“ vom 19. 02. 2025 auf BR24 erläutert Fay Carathanassis, Wissenschaftliche Referentin am bidt, die rechtlichen Möglichkeiten zur Bekämpfung von Desinformation, die in Deutschland und Europa gelten. Grundsätzlich sind Falschbehauptungen und Lügen allgemeiner Natur in Deutschland nicht strafbar.

Es gibt vor allem zwei Rechtswerke, die bestimmte Arten von Desinformation unter Strafe stellen: das deutsche Strafgesetzbuch und die EU-Verordnung „Digital Services Act“ (DSA). Das Strafgesetzbuch betrifft vor allem „Tatsachenbehauptungen über Personen, die gegenüber der Person oder gegenüber Dritten geäußert werden“, erklärt Carathanassis.

Der Digital Services Act (DSA) schreibt in der EU unter anderem Pflichten für sehr große Online-Plattformen wie X, Facebook oder Instagram vor. Die Plattformen müssen es den Nutzern ermöglichen, dass sie Inhalte melden können, die sie als rechtswidrig ansehen. Als rechtswidrig gilt, was das nationale und europäische Recht verbietet, zum Beispiel die genannten Straftaten wie üble Nachrede oder Volksverhetzung.

Expertinnen und Experten diskutieren darüber, ob die Plattformen solche Inhalte löschen müssen, falls sie nach der Meldung zu dem Schluss kommen, dass sie rechtswidrig sind.

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Da im DSA aber Desinformation nicht definiert wurde, verpflichtet der DSA die Plattformen dazu, „Systemische Risiken“ zu ermitteln und zu bewerten. Solch ein Risiko wären beispielsweise Inhalte, welche nachteilige Auswirkungen auf die gesellschaftliche Debatte und auf Wahlprozesse haben.

Falls eine Plattform zum Schluss kommt, dass ein systemisches Risiko vorliegt, muss sie Maßnahmen dagegen ergreifen, um das Risiko zu „mindern“: Beispielsweise den Algorithmus ändern, Inhalte anders moderieren oder Falschinformationen kennzeichnen.

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Forschungsprojekt

Herausforderungen der Regulierung digitaler Kommunikationsplattformen (ReDiKo)


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