Webinar ist als Begriff geschützt

Das muss nicht sein, denn die deutsche Sprache bietet ja wunderbare Alternativen: Online-Seminar, Online-Kurs, Web-Seminar, digitales Seminar und mehr. Sämtliche Kurse, die von der HHU im Internet angeboten werden, sollten das Wort Webinar vermeiden. „Gerade, weil derzeit überall solche Veranstaltungen angeboten werden, ist auch verstärkt mit Aktivitäten von Abmahnanwälten zu rechnen. Bitte achten Sie daher darauf, diesen Begriff nicht zu verwenden und gegebenenfalls Ihre Homepage anzupassen“, rät Jutta Frommhold vom Justitiariat der HHU.
Bei Fragen: Jutta Frommhold, jutta.frommhold@hhu.de
Zum Nachlesen: https://register.dpma.de/DPMAregister/marke/register/303160438/DE