Versicherer fördern juristische Forschung

Am Dienstag, den 03. Juli 2018, unterzeichneten die Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf und
die ARAG SE, die Dr. Paul-Otto Faßbender Stiftung für Bildung und Wissenschaft, die Provinzial Rheinland Versicherung AG, die ÖRAG Rechtsschutzversicherungs-AG, der Verband öffentlicher Versicherer, die Deutsche Rückversicherung AG und die RheinLand Versicherungs AG
eine Fördervereinbarung, in der sich die genannten Unternehmen bereit erklären, das Institut für Versicherungsrecht in den nächsten drei bzw. fünf Jahren mit Spenden in Höhe von insgesamt 670.000,00 Euro weiter zu unterstützen. Die Düsseldorfer Versicherungswirtschaft setzt damit ihr Ende 2008 begonnenes großzügiges Engagement fort. Der Kreis der Förderpartner hat sich nunmehr um die Dr. Paul-Otto Faßbender Stiftung für Bildung und Wissenschaft sowie die RheinLand Versicherungs AG erweitert.
Die Zuwendung leistet einen wesentlichen Beitrag dazu, dass das Institut seine erfolgreiche Arbeit fortführen kann. Sie ermöglicht den weiteren Ausbau von Forschung und Lehre an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf auf dem Gebiet des deutschen, europäischen und internationalen Versicherungsrechts.
Das Institut für Versicherungsrecht (IVR) beschäftigt sich mit der an den Bedürfnissen der Praxis orientierten wissenschaftlichen Aufarbeitung versicherungsrechtlicher Fragestellungen. Schwerpunkte sind das Privatversicherungsrecht und das Versicherungsaufsichtsrecht.