Der Antrag des Personalrats für die nicht-wissenschaftlich Beschäftigten des UKD auf Einstweilige Verfügung wurde nun durch das Oberverwaltungsgericht zurückgewiesen. In seiner Begründung vom 25. Juni wies das Gericht darauf hin, dass „keine schlechthin unzumutbaren Folgen“ vorliegen.
Der Beschluss ist unanfechtbar.
Die Einführung des Dienstplanmodells am größten Düsseldorfer Krankenhaus wurde damit von verschiedenen Instanzen bekräftigt. Durch das neue Dienstplanmodell können pro Monat etwa 1.000 Schichten zusätzlich besetzt werden, da die tägliche Arbeitszeit von 8,1 auf 7,7 Stunden reduziert wird. „Diese Entscheidung des OVG bestätigt nun abschließend, was wir bereits seit Monaten spüren, die Anpassung der Dienstzeiten ist zumutbar und sinnvoll gewesen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben sich an das neue Dienstplanmodell gewöhnt und die zusätzlichen Schichten unterstützen unseren eingeschlagenen Entlastungskurs. Gut, dass darüber jetzt Klarheit besteht“, so Ekkehard Zimmer, Kaufmännischer Direktor und stellvertretender Vorstandsvorsitzender des UKD.
UKD-Pflegedirektor und Vorstandsmitglied Torsten Rantzsch ergänzt: „Das neue System reduziert auch deutlich die Gefahr von Arbeitszeitverstößen. Ohne das große Engagement vieler Pflegekräfte und insbesondere der Stationsleitungen hätten wir dieses System nicht so zügig einführen können. Daher ist es gut, dass nun auch das Oberverwaltungsgericht für Rechtssicherheit sorgt.“
Aktenzeichen: 20 B 261/18. PVL / 40 L 74/18-PVL
