„Allerdings wirkt der Tarifvertrag fort. Das ist durch die Arbeitsverträge der einzelnen Beschäftigten verbindlich festgelegt. Selbstverständlich bleiben also die bestehenden Gehaltsstufen sowie deren Steigerungen, die im Tarifvertrag mit der IG BAU fixiert sind, der Urlaubsanspruch und natürlich die Arbeitszeiten weiterhin bestehen. Es gibt daher keine tariffreie Situation“, erklärt Thorsten Münse, Geschäftsführer der UKD-Tochtergesellschaften.
Der erste Tarifvertrag wurde vor über zehn Jahren zwischen der Gewerkschaft IG BAU und der Tochtergesellschaft GKD („Gesellschaft für klinische Dienstleistungen Düsseldorf mbH“) geschlossen und später aktualisiert. Diese Gesellschaft erbringt für das UKD Dienstleistungen im Bereich Gebäudereinigung, Transportdienste und IT. Für die Tochtergesellschaft UKM („Universitätsklinikum Düsseldorf Medical Services GmbH“) fand der Tarifvertrag ebenfalls analog Anwendung. In dieser Tochtergesellschaft werden Dienstleistungen in den Bereichen Bau, Verpflegungsmanagement und Wäscherei erbracht. Beide sind 100-prozentige Töchter des UKD, es gibt keine privaten Teilhaber. Auch zukünftig will das UKD diese Dienstleistungen mit eigenen Tochtergesellschaften erbringen und nicht an externe Branchendienstleister vergeben. Münse: „Wir stehen zu unserer Verantwortung als öffentlicher Arbeitgeber.“Hintergrund: Das Universitätsklinikum Düsseldorf unterliegt als gemeinnützige Anstalt Öffentlichen Rechts dem Wirtschaftlichkeitsgebot. Daher hat es vor mehr als zehn Jahren Tochtergesellschaften gegründet, um die finanziellen Mittel für die unterstützenden Dienstleistungen des Klinikbetriebs effizient einzusetzen – ebenso wie eine Vielzahl öffentlicher Einrichtungen in der Bundesrepublik.Nach Kündigung des Tarifvertrages durch die Gewerkschaft IG BAU wurden die Tochtergesellschaften des UKD nun durch die Gewerkschaft verdi zu Tarifverhandlungen aufgefordert. Hierzu sieht die Geschäftsführung der Tochtergesellschaften des UKD jedoch keinen Anlass, da die bestehenden Arbeitsverträge auch weiterhin die entsprechenden tariflichen Leistungen garantieren. Diese wurde den lokalen verdi-Funktionären heute (14. März) auch schriftlich mitgeteilt.
