Studentische Hilfskräfte gesucht

Am Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht, Zivilrechtliche Abteilung
ist ab dem 1. Mai 2020 eine Stelle als Studentische Hilfskraft (m/w/d)
mit einer Arbeitszeit von 5 Stunden /Woche zu besetzen
.
Die Einstellung ist bis zum 31. Dezember 2020 befristet. Eine längere Zusammenarbeit ist erwünscht. Die Tätigkeit betrifft die Mitarbeit im Forschungsprojekt DFN.
Zu den Aufgaben zählen die Unterstützung bei der Vorbereitung von Vorträgen und Projektpublikationen sowie die Recherche mit Bezug zu den Forschungsschwerpunkten des Instituts, vor allem zum Datenschutz-, Informations- und Urheberrecht. Bewerberinnen/Bewerber sollten sich mindestens im zweiten Fachsemester befinden, überdurchschnittliche Studienleistungen erbracht haben und ein ausgeprägtes Interesse an den Fragestellungen des Informations- und Medienrechts mitbringen. Gute Englischkenntnisse und EDV-Kenntnisse sind erwünscht.
Die WWU tritt für die Geschlechtergerechtigkeit ein und strebt eine Erhöhung des Anteils von Frauen in Forschung und Lehre an. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht; Frauen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Schwerbehinderte werden bei gleicher Qualifikation bevorzugt.
Bitte richten Sie Ihre aussagekräftige Bewerbung mit allen relevanten Nachweisen ab dem Abitur ab sofort an die unten angegebene Adresse (vorzugsweise als eine PDF-Datei per E-Mail).
Die Bewerbungsfrist endet am 20. Februar 2020.
Herr Nicolas John
Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht
– Zivilrechtliche Abteilung –
Leonardo-Campus 9
48149 Münster
Email: njohn@uni-muenster.de