Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) gilt seit Beginn dieses Jahres auch ausdrücklich für Studentinnnen. Diese sollten eine Schwangerschaft daher frühzeitig bei der verantwortlichen Leitung von Lehrveranstaltungen (z.B. Labortätigkeit, Praktikum, Exkursion) anzeigen und ihren Prüfungsausschuss informieren. So können die Schutzvorschriften greifen und eventuelle Nachteile oder Beeinträchtigungen vermieden werden.
Mit dem Merkblatt "Mutterschutz im Studium" informiert die HHU werdende Mütter über alle wichtigen Aspekte hierzu.
