Das Parlament ist das Zentralorgan der Demokratie, was sich in wesentlichen parlamentarischen Rechten erweist. Rechte müssen aber benutzt und gegebenenfalls verteidigt werden, zumal gegenüber der Regierung. Das Bundesverfassungsgericht hat einerseits in einer Reihe von Entscheidungen diese Parlamentsrechte gestärkt, zum anderen aber auch den Bundestag darauf hingewiesen, seine Verantwortung wahrzunehmen und eine mangelnde Wahrnehmung dieser Befugnisse gerügt.
Dieter Wiefelspütz wurde 1946 in Lünen geboren. Er studierte Jura an der Ruhr-Universität in Bochum. Nach dem zweiten Staatsexamen war er von 1978 bis 1987 als Richter am Verwaltungsgericht Gelsenkirchen tätig. Im Jahr 2002 wurde er mit einer Arbeit zum Untersuchungsausschussgesetz an der Humboldt-Universität zu Berlin promoviert. Prof. Dr. Dieter Wiefelspütz ist seit dem Jahr 2005 als Lehrbeauftragter der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf im Schwerpunktbereich „Recht der Politik“ tätig. Von 1987 bis 2013 war er Mitglied des Deutschen Bundestages. Am 19. Oktober 2016 wurde er zum Honorarprofessor der Juristischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität ernannt. Er ist verheiratet und lebt in Lünen/Westfalen.
Termin:
Donnerstag, 25.01.2018 Beginn 18:30 Uhr in HS 3C (Geb. 23.01.)
Die Vorlesung ist öffentlich, Interessierte sind herzlich willkommen!
