Auf das Aufkommen von generativer KI wie ChatGPT reagierte die deutsche Hochschullandschaft mehrheitlich mit Diskussionen über Missbrauch der Technologie zwecks Beschaffung unfairer Vorteile in Prüfungssituationen. Als Alternative zu dieser Schwerpunktlegung schlugen die Referierenden vor, das Phänomen generative KI als Anlass zur Reflexion über die veralteten Studien- und Prüfungsordnungen zu nutzen.
Wir brauchen ein gewisses Technikverständnis und eine Sensibilität für diese Themen. Auch bei den Gerichten.
Dr. Sarah Rachut
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Damit Prüfungen rechtssicher, fair und chancengerecht sein können, müsse klar sein, was eigentlich erlaubt und verboten ist, erklärte Sarah Rachut in dem Vortrag. Professor Dirk Heckmann ging von einem gerade ablaufenden Paradigmenwechsel hin zur Ko-Kreation aus. Eine Sensibilisierung von Studierenden sei im Umgang mit generativer KI daher notwendig. Diese solle auch als technisches Hilfsmittel in Prüfungssituationen zugelassen werden.
Das Studium soll doch genau auf diese Ko-Kreation auch vorbereiten!
Prof. Dr. Dirk Heckmann
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Den Vortrag schlossen die Referierenden mit einer Forderung nach einer umfassenden Reform der Studien- und Prüfungsordnung.
Künstliche Intelligenz und Prüfungsrecht: Podcast bei Deutschlandfunk Nova
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Nachbericht TUM – 18. Internationales For..Net Symposium
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