Für einen fairen Wettbewerb: bidt-Forschungsprojekt zur Regulierung digitaler Märkte

Mit unabhängiger Forschung aus Bayern trägt ein Projekt des bidt dazu bei, die Regulierung von digitalen Märkten und Techgiganten zu verbessern. Ein interdisziplinäres Team arbeitet bereits intensiv an diesem Thema. Ziel des Projekts ist es, die gewonnenen Erkenntnisse in politische und regulatorische Prozesse auf europäischer Ebene einzubringen. Der Wirtschaftsinformatiker Jan Krämer und die Kartellrechtlerin Leonie Ott geben im Interview Einblick in die Grundlagenarbeit.

Die riesige Marktmacht weniger Digitalkonzerne wie Meta, Google, Amazon und Apple beschäftigt nicht nur EU-Gremien. Auch das vom bidt geförderte Projekt „Resiliente Regulierung für digitale Märkte“ (RESREG) forscht zu den Bedingungen eines fairen Wettbewerbs. Dabei zeichnet die bayerischen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler ihre Unabhängigkeit aus, wie Professor Jan Krämer, Wirtschaftsinformatikprofessor an der Universität Passau, im bidt-Interview darlegt.

Die Europäische Kommission hat ein starkes Interesse daran, dass sich möglichst viele unabhängige Forscherinnen und Forscher des Themas ‚Regulierung digitaler Märkte‘ annehmen. Denn es ist kein einfaches Unterfangen, gegen die größten und mächtigsten Techunternehmen der Welt anzugehen und diese zu regulieren. Insofern sind wir wirklich ein unabhängig gefördertes Konsortium.

Prof. Dr. Jan Krämer
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Unabhängige Forschung vs. wirtschaftliche Interessen

Die „Regulierung“, die das Projekt untersucht, umfasst Gesetze, technische Standardisierung und Selbstregulierung der Plattformen. Diesen breiten Ansatz macht ein interdisziplinäres Team möglich, das seine Kenntnisse für eine umfassende Analyse verbindet. Für den juristischen Aspekt – das Kartellrecht – sind Professor Thomas Ackermann, Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Europäisches und Internationales Wirtschaftsrecht an der Ludwig-Maximilians-Universität, und Leonie Ott, wissenschaftliche Mitarbeiterin am selben Institut, zuständig.

Professor Krämer bringt als Wirtschaftsinformatiker ausgewiesene Expertise in den Bereichen digitale Geschäftsmodelle, technische Standardisierung sowie ökonomische Mechanismen digitaler Märkte ein. Ein weiterer Forschungsschwerpunkt liegt auf der Regulierung digitaler Unternehmen und Plattformen. Ebenfalls am Projekt beteiligt ist der Wirtschaftsinformatiker Marcin Roter, wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Passau. Die Perspektive der Selbstregulierung wird von Professor Tobias Kretschmer vom Institut für Strategie, Technologie und Organisation der Ludwig-Maximilians-Universität München sowie von Chengdi Fa, wissenschaftliche Mitarbeiterin am selben Institut, untersucht. Professor Kretschmer fungiert zudem als Konsortialführer des Projekts, das im Rahmen einer Ausschreibung des bidt ausgewählt wurde und im April 2024 seine Arbeit aufnahm.

Die Chancen und Herausforderungen der Interoperabilität

Das Team nimmt Regulierung zwar aus verschiedenen Blickwinkeln unter die Lupe, setzt dabei aber an einem Punkt an: der Interoperabilität. Das bedeutet, dass es zum Beispiel möglich sein soll, eine WhatsApp-Nachricht an einen anderen Messenger-Dienst wie Signal oder Threema zu schicken – was aktuell noch nicht möglich ist. In diesem Fall spricht man auch von horizontaler Interoperabilität, weil es Systeme auf gleicher Ebene betrifft. Vertikale Interoperabilität liegt bei einer Verbindung zwischen verschiedenen Produktarten vor – also beispielsweise, wenn sich Kopfhörer der Firma A mit dem Smartphone der Firma B koppeln.

Die Grundidee vom Digital Markets Act ist, den digitalen Markt wieder angreifbarer zu machen. Wir würden mehr Innovation sehen, wenn wir mehr Wettbewerb hätten. Interoperabilität ist einer der Schlüssel, die Monopole aufzubrechen – indem man anderen wieder Zugang gibt zu den digitalen ‚Infrastrukturen‘, die von den marktmächtigsten Unternehmen angeboten werden und von denen wir alle abhängig sind.

Prof. Dr. Jan Krämer
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Dennoch habe Interoperabilität – und das hätten erste Projektergebnisse gezeigt – auch problematische Seiten. So könne zum Beispiel der Austausch von einem Messenger zum anderen zu mehr Spam führen und dadurch das Sicherheitsniveau sinken. Nach dem Digital Markets Act muss etwa WhatsApp eine Schnittstelle zu anderen Messengern schaffen, aber die Sicherheit dürfe nicht nachlassen. „Das ist eigentlich technisch unmöglich“, sagt Krämer. Ein anderer Aspekt ist, dass viele andere, kleinere Messenger-Dienste diesen Austausch gar nicht wollen – zum Beispiel, wenn ihr Markenversprechen lautet, sicherer als der große Konkurrent zu sein.  

Kluft zwischen Vorschrift und praktischer Umsetzung

Die Diskrepanz zwischen den regulatorischen Vorgaben zur Interoperabilität und deren praktischer Umsetzung stand im Mittelpunkt eines Workshops, den das Projekt im vergangenen Herbst an der Ludwig-Maximilians-Universität München veranstaltete. Zu den Teilnehmenden zählten unter anderem eine Rechtsanwältin mit langjähriger Beratungserfahrung für Google sowie Kaja Schmidt von der Europäischen Kommission, die sich mit Interoperabilitätsverfahren befasst. Diskutiert wurde unter anderem die Frage, ob und in welchem Umfang Google verpflichtet sein sollte, Herstellern von Fahrzeug- und Navigationssystemen Zugang zu den Kartendaten von Google Maps zu gewähren. Dabei wurden unterschiedliche Perspektiven beleuchtet – von der grundsätzlichen Legitimität einer solchen Verpflichtung bis hin zu den technischen Anforderungen ihrer Umsetzung. Die Diskussion verdeutlichte die komplexen Zielkonflikte, die mit der praktischen Ausgestaltung von Interoperabilitätsvorgaben verbunden sind:

Eine rechtliche Verpflichtung zur Interoperabilität garantiert nicht, dass sich die wettbewerbsfördernden Wirkungen automatisch einstellen. Wenn die Umsetzung zu kompliziert ist und deshalb niemand davon Gebrauch macht, ist wenig gewonnen. Das Ergebnis des Workshops entsprach daher unseren Erwartungen: Es kommt auf die technischen Details an.

Leonie Ott LL.M. (Cambridge)
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Experiment zu Standardisierungsprozessen

Das Projekt taucht außerdem noch tiefer in die Frage der Interoperabilität ein: Wie kommen die technischen Standards zustande, dank derer die Produkte von Techgiganten und kleineren Mitbewerbern zusammen funktionieren können? Der Gesetzgeber schreibt nur die Interoperabilitätspflicht vor. Das technische Wie bleibt dann Standardisierungsgremien überlassen, in denen technische Expertinnen und Experten und Vertretende von Unternehmen sitzen – bei denen die Herausforderung oftmals in der Einigung und Offenlegung der Themen liegt.

Innerhalb des RESREG-Projekts gibt es eine empirisch forschende Gruppe, die derzeit an einem Experiment arbeitet, wie Krämer erläutert. Darin soll die Standardisierungsaufgabe nachgestellt und es sollen Entscheidungssituationen durchgespielt werden – welche Ergebnisse bringt etwa eine Mehrheitsabstimmung oder eine erforderliche Zweidrittelmehrheit in diesem von gegensätzlichen Interessen geprägten Feld?

Die Forschenden werden dann darauf blicken, wie Abstimmungsregeln die Qualität der vereinbarten technischen Standards beeinflussen. In einer anderen Fragenstellung befasste sich die empirisch arbeitende Gruppe mit der Selbstregulierung. Sie untersuchte unter anderem die Auswirkungen auf das Verhalten der Userinnen und User und den digitalen Markt, wenn Plattformen sich selbst Regeln auferlegen.

Gesetze zwischen Generalität und Spezifität

Eine zentrale Herausforderung besteht nicht nur in der praktischen Umsetzung regulatorischer Vorgaben, sondern bereits in ihrer Ausgestaltung. Sollten Regeln eher allgemein formuliert sein, wie es etwa im europäischen Wettbewerbsrecht der Fall ist? Oder sind spezifische Vorgaben vorzuziehen, wie sie der Digital Markets Act enthält? Allgemein gehaltene Regelungen bieten den Vorteil größerer Flexibilität und Anpassungsfähigkeit. Gleichzeitig kann ihre Auslegung im Einzelfall langwierige rechtliche Verfahren nach sich ziehen. Konkrete Vorgaben schaffen dagegen mehr Rechtssicherheit und Klarheit, sind jedoch weniger anpassungsfähig, wenn neue technologische Entwicklungen – etwa im Bereich der Künstlichen Intelligenz – neue regulatorische Anforderungen mit sich bringen.

Dieses Spannungsverhältnis bildet den übergeordneten Kontext des Projekts, und es wird keine einfache Antwort geben. Der Zielkonflikt zwischen Spezifität und Generalität durchzieht jede Diskussion über gute Regulierung.

Leonie Ott LL.M. (Cambridge)
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Widerstandsfähige Grundsätze finden

Im Spannungsfeld zwischen allgemein formulierten Gesetzen und konkreten Vorschriften untersucht das RESREG-Forschungsprojekt, welche belastbaren und resilienten Grundsätze die Marktregulierung leiten sollten – und möglichst auch künftigen Herausforderungen standhalten sollten. „Die ganze KI-Revolution, die passiert, ist gedanklich im Digital Markets Act nicht abgebildet“, merkt Krämer an. Dabei betont er die Praxisnähe des RESREG-Projekts:

Wir untersuchen die Regulierung digitaler Märkte im konkreten Rahmen der europäischen Gesetzgebung. Unser Ziel ist es, die gewonnenen Erkenntnisse wieder an die Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger zurückzuspielen. Dabei versuchen wir gewissermaßen, am offenen Herzen zu operieren und möglichst konkrete sowie praxisnahe Hinweise zu geben, wie sich dieser Regulierungsprozess verbessern lässt. Im Mittelpunkt steht dabei auch die Frage, wie zukunftsfest die bestehenden Regelungen sind und wie resilient sie auf neue und sich schnell entwickelnde Marktveränderungen reagieren können.

Prof. Dr. Jan Krämer
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Weiterführende Informationen

Der Abschluss des auf drei Jahre angelegten Projekts ist bereits in Vorbereitung. Es soll im Frühjahr 2027 enden. Geplant ist ein größerer Stakeholder-Workshop in Brüssel, bei dem die Forschungsergebnisse vorgestellt und zentrale Problemfelder sowie Zielkonflikte der bestehenden Regulierungsansätze aufgezeigt werden.

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Resiliente Regulierung für digitale Märkte (RESREG)


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