Dienstplanung am UKD: Einstweilige Verfügung des Personalrates abgelehnt

„Diese Entscheidung bestätigt unsere Sichtweise und den eingeschlagenen Entlastungskurs für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter uneingeschränkt und sorgt für Klarheit und Transparenz“, so Ekkehard Zimmer, Kaufmännischer Direktor und stellvertretender Vorstandsvorsitzender des UKD. Das Gericht schreibt in seinem Beschluss wörtlich, dass mit dem neuen Schichtsystem, Zitat: „[…] die Patientenversorgung und damit die dem Universitätsklinikum obliegende öffentliche Aufgabe besser erfüllt werden kann.“ (Aktenzeichen: 40 L 74/18-PVL).Prof. Dr. Benedikt Pannen, stellvertretender Ärztlicher Direktor der Uniklinik: „Und genau das ist unser Ziel: Die Patientenversorgung durch moderne und zeitgemäße Strukturen zu verbessern. Daran arbeiten wir kontinuierlich.“UKD-Pflegedirektor und Vorstandsmitglied Torsten Rantzsch dankt vor allem den Pflegekräften am Klinikum für ihren Einsatz während der Umstellungsphase: „Eine solche Umstellung ist natürlich eine enorme Aufgabe. Aber durch den Einsatz und die hohe Kompetenz unserer Pflegekräfte und Stationsleitungen ist uns dies gemeinsam gelungen. Nun werden wir auch unsere weiteren Entlastungsmaßnahmen Schritt für Schritt fortsetzen.“Ein Verfahren vor dem Arbeitsgericht Düsseldorf wurde am Montag, 20. Februar,  zunächst ruhend gestellt mit dem Hinweis auf den nun getroffenen Beschluss des Verwaltungsgerichtes. Hier hatten einzelnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter individuell geklagt.Aktenzeichen: 40 L 74/18-PVL
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Zur weiteren Information hierzu beachten Sie bitte auch die heutige
Pressemitteilung des Verwaltungsgerichtes Düsseldorf vom 22. Februar 2018:
Quelle: http://www.vg-duesseldorf.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilungen/1804...

„Personalrat der Uniklinik Düsseldorf kann neue Schichtpläne nicht verhindern“
„Der Personalrat der nichtwissenschaftlichen Beschäftigten der Universitätsklinik Düsseldorf kann im Eilverfahren nicht verlangen, dass die Klinikleitung wieder zum alten Schichtmodell für Pfleger und Schwestern zurückkehrt. Das hat die 2. Fachkammer für Landespersonalvertretungssachen des Verwaltungsgerichts Düsseldorf mit Beschluss vom heutigen Tage entschieden.
Die Bezirksregierung Düsseldorf als Arbeitsschutzbehörde hatte auf Initiative des Personalrats bereits im Jahr 2017 festgestellt, dass das frühere Modell einer 4,75-Tage-Woche zwangläufig zu dauerhaften Verstößen gegen das Arbeitszeitgesetz führte, weil Pfleger und Schwestern pro Schicht zu lange arbeiten mussten und zu wenige Pausen hatten. Das zum 1. Januar 2018 neu eingeführte Modell einer 5-Tage-Woche hat zwar zur Folge, dass weniger Sonntage dienstfrei bleiben. Das Arbeitszeitgesetz, das dem Schutz der Arbeitnehmer dient, wird aber nunmehr erstmals seit Jahren deutlich besser eingehalten. Deshalb hat das Gericht entschieden, der Personalrat könne von der Klinikleitung nicht verlangen, die durch das neue Modell abgestellten Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz wieder aufzunehmen, nur weil er sich in verfahrensrechtlichen Mitbestimmungsrechten verletzt sehe.
Gegen den Beschluss ist die Beschwerde zum OVG Münster möglich.“
Az. 40 L 74/18.PVL“
www.vg-duesseldorf.nrw.de/